ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEOCAPTURE GMBH
Leistungsbeschreibung
1. Begriffsbestimmung
1.1. GeoCapture ist der Aufbau und die Struktur der Dienstleistung, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer, Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit geoCapture GPS-Trackern ausgestattet sind. Weiterhin ermöglicht geoCapture die mobile Datenerfassung über Smartphones.
1.2. Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit dem geoCapture-Terminal ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einem geoCapture GPS-Tracker ist für die Funktion des Dienstes geoCapture zwingend notwendig.
1.3. GeoCapture GPS-Tracker sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage Positionsdaten über das GSM-Mobilfunknetz an die geoCapture-Zentrale gesendet werden.
1.4. Die geoCapture-Zentrale ist eine technische Plattform, die die Kommunikation mit geoCapture GPS-Trackern gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann der Kunde die Kommunikation mit den geoCapture GPS-Trackern über Befehle steuern, die durch die geoCapture-Zentrale als Daten an das GSM-Mobilfunknetz übergeben und von diesem an die geoCapture GPS-Tracker übertragen werden.
1.5. Positionsdaten werden von den geoCapture GPS-Trackern per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) selbst und von den Umgebungsbedingungen des geoCapture GPS-Trackers abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen geoCapture GPS-Tracker und der geoCapture-Zentrale erfolgt über ein GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort des geoCapture GPS-Trackers und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.
2. Leistungsumfang
2.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von geoCapture zwischen dem Kunden und der geoCapture GmbH, Ibbenbürener Str. 14a, D-48496 Hopsten als Betreiber des Dienstes geoCapture (im folgenden als "geoCapture" bezeichnet).
2.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch geoCapture, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande.
2.3. Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.
3. Leistungserbringung, Gewährleistung, Haftung
3.1. geoCapture erbringt im Rahmen des Vertrages den in der "Leistungsbeschreibung" beschriebenen Leistungsumfang.
3.2. GeoCapture haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet geoCapture nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an die geoCapture-Zentrale ausgeliefert werden können.
3.3. GeoCapture haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.
3.4. GeoCapture haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die unter "Leistungsbeschreibung" genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den geoCapture keinen Einfluss hat und der geoCapture von seiner Leistungspflicht befreit.
3.5. GeoCapture haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der von der geoCapture-Zentrale übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung des geoCapture-Portals durch den Kunden zugesichert.
3.6. GeoCapture haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von geoCapture entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von geoCapture. Soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an geoCapture zu zahlenden Entgelte begrenzt.
3.7. Verwendet der Kunde eigene SIM-Karten für die Datenübertragung, haftet geoCapture nicht für Kosten bei Überschreitung von zuvor berechneten Datenvolumen. GeoCapture haftet nicht für Abrechnungsfehler des jeweiligen Anbieters bei kundeneigenen SIM-Karten.
3.8. Bei Ausfall der GPS-Sender innerhalb der Gewährleistungsfrist, ersetzt geoCapture lediglich den GPS-Sender selbst. GeoCapture haftet nicht für etwaige Werkstattkosten oder andere Schäden, die durch den Gerätedefekt verursacht wurden. Defekte Geräte müssen durch den Kunden angezeigt werden. Es erfolgt keine automatische Erkennung von Gerätedefekten durch geoCapture.
3.9. Nutzt der Kunde das System zur Erstellung eines elektronischen Fahrtenbuches, so ist der Kunde für die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuches im Sinne des Steuerrechts verantwortlich. Für Schäden die durch ausbleibende Anerkennung des Fahrtenbuches durch das Finanzamt entstehen, erfolgt keine Haftung durch geoCapture.
4. Systemzugang
4.1. Für den Zugang zu geoCapture nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.
4.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des geoCapture-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
4.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.
4.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung von geoCapture, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des geoCapture-Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.
4.6. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu geoCapture ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche innerhalb geoCapture entstehenden Kosten.
4.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zu geoCapture unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er geoCapture hierüber unverzüglich informieren. GeoCapture wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum geoCapture-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. GeoCapture ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Hardware, Datenkommunikation
5.1. Der geoCapture-Tracker wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von geoCapture bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von geoCapture. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während und nach der Vertragslaufzeit untersagt.
5.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der geoCapture-Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei geoCapture zur Anzeige zu bringen, damit geoCapture weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. GeoCapture ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt geoCapture.
5.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware Eigentum von geoCapture.
Vertrags- und Zahlungsbedingungen
6. Entgelte, Zahlung
6.1. GeoCapture berechnet dem Kunden die für die Nutzung des Dienstes geoCapture gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats.
6.2. Ein Tarifwechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
6.3. Ein Datentransfer gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch eine geoCapture-Komponente an das GSM-Mobilfunknetz übergeben wurde. Der Inhalt des Datensatzes ist hierbei unerheblich.
6.4. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch geoCapture dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu. Der Folgemonat wird in diesem Fall zu den bisherigen Preisen abgerechnet.
6.5. Die Kosten für den Zugang zu geoCapture verwendeten Internetzugang seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages zur Nutzung von geoCapture.
6.6. Einwendungen gegen die von geoCapture gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechungsdatum bei geoCapture erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.7. GeoCapture behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im GSM-Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
6.8. GeoCapture behält sich vor, den geoCapture-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung abgefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden laut der gültigen Preisliste belastet.
6.9. Nutzungsentgelte gelten als gezahlt, wenn geoCapture über den kompletten Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Die Zahlung mit Abzug von nicht vereinbarten Skonti gilt nur als Teilzahlung.
7. Datenschutz, SCHUFA-Klausel
7.1. GeoCapture darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleitungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, dem Kunden die Inanspruchnahme von geoCapture zu ermöglichen oder um die Nutzung von geoCapture abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass geoCapture nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support.
7.2. GeoCapture stellt sicher, dass sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte zu kommunizieren.
7.3. Der Kunde erklärt gegenüber geoCapture, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes geoCapture erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit geoCapture GPS-Trackern ausgestatteten und auf geoCapture aufgeschalteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und er ausdrücklich geoCapture zur Erbringung der geoCapture-Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner von geoCapture autorisiert.
7.4. Der Kunde willigt ein, dass geoCapture von der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt. Unabhängig davon wird geoCapture der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von geoCapture, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
7.5. Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. In entsprechender Weise verfahren die anderen genannten Unternehmen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA- Auskünften nicht enthalten. Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. SCHUFA - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH Widdersdorfer Straße 403 D-50933 Köln
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1. Das Vertragsverhältnis kann, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Kündigungen per Email werden nicht akzeptiert.
8.2. GeoCapture ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung des geoCapture-Services sowie der Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.
8.3. Wurden dem Kunden SIM-Karten für die Datenübertragung durch geoCapture überlassen, so müssen diese zum Vertragsende zurück gegeben werden. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, werden die SIM-Karten durch geoCapture gesperrt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.4. Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.
9. Sonstiges
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen geoCapture und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die geoCapture GPS-Tracker des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Ibbenbüren vereinbart.
9.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.
9.3. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4. Alle Bedingungen der Gegenseite werden abgelehnt, denen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
geoCapture GmbH
Ibbenbürener Str. 14a, D-48496 Hopsten
Tel. +49 5458 936668-0
Fax +49 5458 936668-28
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